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Das Deutschlandticket sozial im Abo

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Das Deutschlandticket sozial für 53 Euro pro Monat ist ein preisgünstiges Abo für alle, die einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis haben.

Mit dem Deutschlandticket sozial können alle Verkehrsmittel der 2. Klasse im Nahverkehr (u. a. Nahverkehrszüge (u.a. RE, RB und S-Bahn), Straßen-/Stadtbahnen, U-Bahnen und Busse) in ganz Deutschland genutzt werden.


Interesse am Deutschlandticket sozial?

Hier kann man das Deutschlandticket sozial ganz einfach und bequem online bestellen:

Deutschlandticket sozial bestellen

Für die Bestellung des Deutschlandticket sozial ist aus Sicherheitsgründen eine einmalige Registrierung im KVB-Kundenportal erforderlich. Über das KVB-Kundenportal kann man den Vertrag jederzeit verwalten.

 

Für die Bestellung benötigt man einen gültigen Berechtigungsnachweis (=Köln-Pass, MobilPass, oder Bonn-Ausweis) und der Wohnsitz muss im Verkehrsverbund Rhein-Sieg liegen.

Den Berechtigungsnachweis muss man einscannen oder per Foto der Online-Bestellung beifügen. Die Chipkarte mit dem Deutschlandticket sozial wird dann per Post zugesandt.

Alternativ kann man auch ins Kundencenter kommen, um einen Abovertrag für das Deutschlandticket sozial abzuschließen. Bitte direkt den ausgefüllten Bestellschein sowie den gültigen Berechtigungsnachweis mitbringen. Ohne diesen kann keine Chipkarte ausgestellt werden!

 Wie verlängere ich das Deutschlandticket sozial, wenn ich einen neuen Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis) erhalten habe?

Wer einen neuen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis erhalten hat, kann hier seinen Abovertrag zum Deutschlandticket sozial online verlängern.

Deutschlandticket sozial verlängern


Dazu müsst ihr euch einmalig mit einer E-Mail-Adresse im
KVB-Kundenportal registrieren und euren bestehenden Vertrag zuordnen (Unter "Meine Abo-Verträge" > "Bestehenden Vertrag zuordnen").


Für die Vertragszuordnung braucht ihr eure Vertragsnummer und die Kundennummer. Beide Angaben findet ihr auf dem Anschreiben, mit dem wir euch über die Verlängerung informiert haben.

Nach der Vertragszuordnung könnt ihr den Vertrag verlängern (Unter "Meine Abo-Verträge" > betreffenden Vertrag anklicken > "Vertrag verlängern"). Den neuen Berechtigungsnachweis kann man als Scan oder Foto hochladen.

 

Kann ich aus meinem bisherigen VRS MonatsTicket MobilPass im Abo in das Deutschlandticket sozial wechseln?

Ja! Klicke einfach auf den roten Wechsel-Button. Dazu brauchst du deine Vertragsnummer und die Chipkartenummer. Beides findet man auf unserem Schreiben.

Ins Deutschlandticket sozial wechseln

 

Für den Wechsel benötigen man einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis, den man eingescannt oder per Foto der Online-Bestellung beifügt. Die neue Chipkarte mit dem Deutschlandticket sozial wird dann per Post zugesandt.


Rückgabe von Chipkarten
Wer von einem anderen Abo ins Deutschlandticket sozial wechselt, muss die nicht mehr genutzte Chipkarte bis zum 10. Tag nach Ablauf der Gültigkeit zurückzugeben, da wir für nicht zurückgegebene Chipkarten eine Gebühr von 10,00 Euro berechnen.

Die Rückgabe kann in einem unserer Kundencenter erfolgen oder die Chipkarte kann uns per Post an folgende Adresse zugeschickt werden:

Kölner Verkehrs-Betriebe AG
1342-Kundenbetreuung
Scheidtweilerstr. 38 
50933 Köln

Extra Vorteile

Mit dem Deutschlandticket sozial erhält man zusätzlich folgende Vorteile:

  • 30 Freiminuten je Fahrt mit dem KVB-Rad sowie Vorteile bei weiteren Leihradangeboten im VRS
  • Vorteile bei unseren Carsharing-Partnern:
    • cambio: 5% Rabatt auf den Zeitpreis bei cambio Rheinland
    • Free2move: 10 € Willkommensbonus
    • Miles: 15 € Startguthaben für Neukunden


Um die Vergünstigungen beim KVB-Rad nutzen zu können, muss das Abo einmalig mit dem Nextbike-Kundenkonto verknüpft werden.

Regelungen und Bestimmungen

  • Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich.
  • Es ist ein persönliches Ticket, also nicht übertragbar.
  • Eine Mitnahme von weiteren Personen und einem Fahrrad ist nicht möglich.
  • Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss uns die Kündigung bis zum 10. des betreffenden Monats vorliegen.


HINWEIS:
Der Berechtigungsnachweis muss direkt bei der Bestellung der KVB vorgelegt werden. Dies ist eine Vorgabe des Landes NRW. Ansonsten kann kein Deutschlandticket sozial ausgestellt werden.

Aus der Gültigkeit des Berechtigungsnachweises (maximal 12 Monate) ergibt sich die Laufzeit des Abos. Der Vertrag wird seitens der KVB nur für diesen Zeitraum angelegt.

Bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, muss ein neuer Nachweis eingereicht werden, damit der Abovertrag verlängert wird. Ansonsten wird der Vertrag zum Gültigkeitsende des Berechtigungsnachweises automatisch beendet und das Ticket wird ungültig.

FAQ zum Deutschlandticket sozial

  • Wie teuer ist das Deutschlandticket sozial?

  • Wer kann das Deutschlandticket sozial beantragen?

  • Ist das Deutschlandticket sozial übertragbar? Kann ich es an andere Personen weitergeben?

  • Kann ich mit dem Deutschlandticket sozial andere Personen oder ein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen einem MonatsTicket MobilPass im Abo und einem Deutschlandticket sozial?

  • Ich hatte bislang ein MonatsTicket MobilPass im Abo. Wie kann ich ins Deutschlandticket sozial wechseln?

  • Verlängert sich das Deutschlandticket sozial automatisch?

  • Mein Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) läuft bald ab. Was muss ich tun?

  • Warum kann ich nicht mit einem Berechtigungsnachweis aus einer Stadt außerhalb des VRS (z.B. Düsseldorf, Neuss, Koblenz) ein Deutschlandticket sozial bei Ihnen bestellen?

  • Warum gibt es das Deutschlandticket sozial bei der KVB nur auf der Chipkarte und nicht in der App?

  • Muss ich bei der Kontrolle weiterhin meinen Berechtigungsnachweis vorzeigen?

  • Warum muss ich bei der Bestellung des Deutschlandtickets sozial einen Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) vorlegen?

Weitere Informationen gibt es in den allgemeinen FAQ zum Deutschlandticket.

Verlängerung und Beendigung

Eine Kündigung des Deutschlandtickets sozial ist monatlich möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgt sein. Dies sehen die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket sozial vor. 

Man kann das Deutschlandticket sozial auch online hier unter Angabe der Vertrags- bzw. Chipkartennummer kündigen:


Deutschlandticket sozial kündigen

 

 

Verlängerung
Das Deutschlandticket sozial kann nur für den Zeitraum abonniert werden, für den der KVB ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) vorliegt.

Wenn der Berechtigungsnachweis demnächst abläuft, muss man bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, einen neuen Nachweis einreichen. Ansonsten wird der Vertrag für das Deutschlandticket sozial zum Gültigkeitsende des Berechtigungsnachweises automatisch beendet und das Ticket wird ungültig.

Hier kann man den neuen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis hochladen:

Deutschlandticket sozial verlängern



Beispiel:
Der Köln-Pass läuft zum 30.06. ab. Wenn bis zum 10.06. kein neuer Köln-Pass mit Gültigkeit ab 01.07. eingereicht wurde, wird der Vertrag beendet und man hat ab dem 01.07. kein gültiges Ticket mehr.

Sobald der Vertrag endet, muss die alte VRS-Chipkarte zurückgegeben werden, da wir bei einer nicht Rückgabe eine Gebühr von 10 Euro berechnen.

So erreichen Sie uns

Postadresse: KVB AG, 1342 Kundenbetreuung, 50927 Köln

E-Mail: kundenservice@kvb.koeln

Telefon: 0221 547-3654 (Montag bis Freitag, 8-18 Uhr)

Schlaue Nummer: 08006 504030 (kostenlos aus allen deutschen Netzen)