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Das Deutschlandticket sozial im Abo

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Ab dem 01.01.2024 gibt es ein preisgünstiges Abo für alle, die einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis haben: das Deutschlandticket sozial im Abo für 39 Euro pro Monat.

Mit dem Deutschlandticket sozial können alle Verkehrsmittel der 2. Klasse im Nahverkehr (u. a. Nahverkehrszüge (u.a. RE, RB und S-Bahn), Straßen-/Stadtbahnen, U-Bahnen und Busse) in ganz Deutschland genutzt werden. Auch das KVB On-Demand-Angebot Isi ist tagsüber inklusive.

Interesse am Deutschlandticket sozial?

Sie können das Deutschlandticket sozial ganz einfach und bequem online bestellen:

DT sozial bestellen


Für die Bestellung benötigen Sie einen gültigen Berechtigungsnachweis (=Köln-Pass, MobilPass, oder Bonn-Ausweis) und müssen Ihren Wohnsitz im Verkehrsverbund Rhein-Sieg haben. Sie können den Berechtigungsnachweis eingescannt oder per Foto der Online-Bestellung beifügen. Die Chipkarte mit dem Deutschlandticket sozial erhalten Sie dann per Post.

Wichtig: Das Deutschlandticket sozial wird nur für den Zeitraum ausgestellt, in dem der Berechtigungsnachweis gültig ist. Wenn Sie bspw. ein Deutschlandticket sozial ab dem 01.01.2024 nutzen wollen, müssen Sie bei der Beantragung einen Berechtigungsnachweis vorlegen, der auch in 2024 gültig ist.

Alternativ können Sie auch ins Kundencenter kommen, um einen Abovertrag für das Deutschlandticket sozial abzuschließen.
Bitte bringen Sie direkt den ausgefüllten Bestellschein und Ihren gültigen Berechtigungsnachweis mit. Ohne diesen kann keine Chipkarte ausgestellt werden!

Möchten Sie aus Ihrem bisherigen VRS MonatsTicket MobilPass im Abo in das Deutschlandticket sozial wechseln?

Klicken Sie einfach auf den roten Wechsel-Button. Sie brauchen dazu Ihre Vertragsnummer und Ihre Chipkartenummer. Beides finden Sie auf unserem Schreiben vom 12. Oktober 2023.

Ins DT sozial wechseln

 

Für den Wechsel benötigen Sie einen in 2024 gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis. Sie können diesen eingescannt oder per Foto der Online-Bestellung beifügen. Die neue Chipkarte mit dem Deutschlandticket sozial erhalten Sie dann per Post.

#Heimvorteil

Mit dem Deutschlandticket sozial erhalten Sie zusätzlich folgende Vorteile:

  • 30 Freiminuten je Fahrt mit dem KVB-Rad
  • 90 Freiminuten je Woche für das KVB-Lastenrad
  • Vorteile beim Carsharing-Anbieter cambio (Wegfall der Anmeldegebühr von 30 Euro, 10% Rabatt auf den Zeitpreis)

     

Hinweis:

Um die Vergünstigungen beim KVB-Rad, beim KVB-Lastenrad oder bei cambio Carsharing nutzen zu können, müssen Sie Ihre neue Chipkarte einmalig mit dem entsprechenden Kundenkonto verknüpfen

Regelungen und Bestimmungen

  • Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich.
  • Es ist ein persönliches Ticket, also nicht übertragbar.
  • Eine Mitnahme von weiteren Personen und einem Fahrrad ist nicht möglich.
  • Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss uns die Kündigung bis zum 10. des betreffenden Monats vorliegen.


HINWEIS:
Der Berechtigungsnachweis muss direkt bei der Bestellung der KVB vorgelegt werden. Dies ist eine Vorgabe des Landes NRW. Ansonsten kann kein Deutschlandticket sozial ausgestellt werden.

Aus der Gültigkeit des Berechtigungsnachweises ergibt sich die Laufzeit des Abos. Der Vertrag wird seitens der KVB nur für diesen Zeitraum angelegt.

Wenn Sie bspw. ein Deutschlandticket sozial ab dem 01.01.2024 nutzen wollen, müssen Sie bei der Beantragung einen Berechtigungsnachweis vorlegen, der auch in 2024 gültig ist.

Sie müssen dann bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, einen neuen Nachweis einreichen, damit der Abovertrag verlängert wird. Ansonsten wird Ihr Vertrag zum Gültigkeitsende des Berechtigungsnachweises automatisch beendet und Sie haben danach kein gültiges Ticket mehr.

FAQ zum Deutschlandticket sozial

  • Wie teuer ist das Deutschlandticket sozial?

  • Wer kann das Deutschlandticket sozial beantragen?

  • Ist das Deutschlandticket sozial übertragbar? Kann ich es an andere Personen weitergeben?

  • Kann ich mit dem Deutschlandticket sozial andere Personen oder ein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen einem MonatsTicket MobilPass im Abo und einem Deutschlandticket sozial?

  • Ich hatte bislang ein MonatsTicket MobilPass im Abo. Wie kann ich ins Deutschlandticket sozial wechseln?

  • Mein Köln-Pass (MobilPass, Bonn-Ausweis) ist nur für 2023 gültig. Kann ich trotzdem schon das Deutschlandticket sozial beantragen?

  • Was kann ich tun, um einen Köln-Pass (MobilPass, Bonn-Ausweis) für 2024 zu bekommen, um damit das Deutschlandticket sozial beantragen zu können?

  • Verlängert sich das Deutschlandticket sozial automatisch?

  • Mein Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) läuft bald ab. Was muss ich tun?

  • Warum kann ich nicht mit einem Berechtigungsnachweis aus einer Stadt außerhalb des VRS (z.B. Düsseldorf, Neuss, Koblenz) ein Deutschlandticket sozial bei Ihnen bestellen?

  • Warum gibt es das Deutschlandticket sozial bei der KVB nur auf der Chipkarte und nicht in der App?

  • Muss ich bei der Kontrolle weiterhin meinen Berechtigungsnachweis vorzeigen?

  • Warum muss ich bei der Bestellung des Deutschlandtickets sozial einen Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) vorlegen?

Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen FAQ zum Deutschlandticket.

Verlängerung und Beendigung

Eine Kündigung des Deutschlandtickets sozial ist monatlich möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgen muss. Dies sehen die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket sozial vor (siehe Anlage 27).

Sie können Ihren Deutschlandticket sozial-Vertrag online unter Angabe Ihrer Vertrags- bzw. Chipkartennummer kündigen:

Kündigung

 

Verlängerung
Das Deutschlandticket sozial können Sie nur für den Zeitraum abonnieren, für den der KVB ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) vorliegt.

Wenn Ihr Berechtigungsnachweis demnächst abläuft, müssen Sie bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, einen neuen Nachweis einreichen. Ansonsten wird Ihr Vertrag für das Deutschlandticket sozial zum Gültigkeitsende Ihres Berechtigungsnachweises automatisch beendet und Sie haben danach kein gültiges Ticket mehr.

Beispiel:
Ihr Köln-Pass läuft zum 30.06. ab. Wenn Sie bis zum 10.06. keinen neuen Köln-Pass mit Gültigkeit ab 01.07. bei uns einreichen, wird Ihr Vertrag beendet.

Sobald der Vertrag endet, muss die VRS-Chipkarte zurückgegeben werden.

So erreichen Sie uns

Postadresse: KVB AG, 1342 Kundenbetreuung, 50927 Köln

E-Mail: kundenservice@kvb.koeln

Telefon: 0221 547-3654 (Montag bis Freitag, 8-18 Uhr)

Schlaue Nummer: 08006 504030 (kostenlos aus allen deutschen Netzen)