Compliance - Integrität als Unternehmensgrundsatz

Um die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt Köln und ihrer Umgebung bestmöglich zu erfüllen, ist ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr große Herausforderung und unbedingte Voraussetzung.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (nachfolgend KVB genannt) stellt sich dieser Herausforderung im Sinne einer umweltfreundlichen Daseinsvorsorge und trägt damit eine gesellschaftliche Verantwortung.

Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass verantwortungsvolles, gesetzeskonformes und integres Handeln für uns eine hohe Bedeutung haben. Bei der Erfüllung unserer Aufgaben sind deshalb die Einhaltung der jeweils relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen und Vorschriften und die Verlässlichkeit als Vertragspartner nicht nur eine hochrangige Verpflichtung, sondern auch Ausdruck unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur.

Compliance-Management-System

Vor dem Hintergrund integres Verhalten zu fördern, hat die KVB schon vor Jahren Rechtstreue in ihrer Unternehmenskultur, ihren Werten und Führungsgrundsätzen verankert und ein Compliance-Management-System eingeführt. Es dient dazu, den Mitarbeitenden Beratung und Unterstützung zu geben, um sich bei der täglichen Arbeit im Einklang mit dem geltenden Recht und den betrieblichen Regelungen zu bewegen.

Erlassene Richtlinien, u.a. zum Umgang mit Geschäftspartnern, schaffen einheitliche, verbindliche Vorgaben.

Die KVB verfolgt dieses Ziel eines gesetzeskonformen Verhaltens gemeinsam mit den anderen Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns. In einem Konzern von der Größe und Heterogenität des Stadtwerke Köln Konzerns kann Compliance vielfältiges unternehmerisches Handeln betreffen.

Zur Compliance-Organisation der KVB gehören:

Stabsstelle Compliance: Zentralfunktion mit direkter Berichtslinie zum Personalvorstand und Arbeitsdirektor, zuständig für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems, insbesondere für den Bereich der Korruptionsprävention. Die in der Stabsstelle angesiedelte Compliance-Beauftragte ist die zentrale Ansprechpartnerin für Hinweise auf Compliance-Verstöße. Sie ist weisungsfrei und unparteiisch.

Compliance-Komitee: Internes Gremium, zuständig für die Aufklärung von Verdachtsfällen im Hinblick auf Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften.

Ombudsperson: Externer und unabhängiger Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße.
Hinweisgebersystem, damit Missstände so früh wie möglich bemerkt werden können und Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Sprechen Sie uns gerne an:

Compliance - Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der KVB und entlang unserer Lieferkette

Compliance umfasst auch die Wahrnehmung der Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt entlang unserer Lieferkette. Dementsprechend nehmen wir unsere Verantwortung im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wahr.

Als kommunales, tarifgebundenes Unternehmen sind uns gute Arbeits- und Lebensbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte sowie umweltschonendes Handeln wichtig.

Dies gilt für unseren eigenen Geschäftsbetrieb und ebenso für unsere Zulieferer.

Unser Bekenntnis zur Einhaltung der sozialen und umweltbezogenen Anforderungen des Gesetzes bringen wir in einer Grundsatzerklärung zum Ausdruck, die wir gemeinsam mit weiteren Unternehmen des Stadtwerkekonzerns verabschiedet haben. Die Gesellschaften der Unternehmensgruppe vereinbaren in der gemeinsamen Grundsatzerklärung, Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur vor Ort, sondern auch in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden möglichst verhindert und bestehende Missstände abgestellt werden.

Wenn Sie Hinweise und Beschwerden in Bezug auf (mögliche) menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen melden möchten, nutzen Sie bitte die Meldewege unseres Beschwerdesystems.

Beschwerdesystem: Wie kann ich Hinweise melden?

Wir sind offen, Missstände so früh wie möglich zu erkennen, um ihnen nachgehen zu können. Sollten Sie Anzeichen für Risiken und Verstöße bemerken, weisen Sie uns bitte darauf hin.

Ein Compliance-Verstoß liegt z.B. vor, wenn gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien verstoßen wird. Dazu zählen insbesondere, Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, Geldwäscheverdachtsfälle, Datenschutzverstöße, Kartellrechtsverstöße. Die Hinweise können sich aber auch auf (mögliche) Verstöße gegen die Menschenrechte oder die Umwelt beziehen, sei es innerhalb der KVB oder in unserer Lieferkette.

Das Hinweisgeber-System steht dabei für die Mitarbeitenden der KVB ebenso offen wie für Hinweise externer Partner – Kunden, Vertragspartner, Lieferanten, Betroffener oder Beobachter. Repressalien aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen tolerieren wir nicht.

Meldewege / Ansprechpartner für Ihre Hinweise:

Welche Ansprechpartner und Meldewege Ihnen für Ihre Hinweise zur Verfügung stehen und wie das Beschwerdeverfahren abläuft, finden Sie hier in unserer Verfahrensordnung.