Compliance - Integrität als Unternehmensgrundsatz

Compliance

Um die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt Köln und ihrer Umgebung bestmöglich zu erfüllen, ist ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr große Herausforderung und unbedingte Voraussetzung.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (nachfolgend KVB genannt) stellt sich dieser Herausforderung im Sinne einer umweltfreundlichen Daseinsvorsorge und trägt damit eine gesellschaftliche Verantwortung.

Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass verantwortungsvolles, gesetzeskonformes und integres Handeln für uns eine hohe Bedeutung haben. Bei der Erfüllung unserer Aufgaben sind deshalb die Einhaltung der jeweils relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen und Vorschriften und die Verlässlichkeit als Vertragspartner nicht nur eine hochrangige Verpflichtung, sondern auch Ausdruck unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur.

Compliance-Management-System

Vor dem Hintergrund integres Verhalten zu fördern, hat die KVB schon vor Jahren Rechtstreue in ihrer Unternehmenskultur, ihren Werten und Führungsgrundsätzen verankert und ein Compliance-Management-System eingeführt. Es dient dazu, den Mitarbeitenden Beratung und Unterstützung zu geben, um sich bei der täglichen Arbeit im Einklang mit dem geltenden Recht und den betrieblichen Regelungen zu bewegen.

Erlassene Richtlinien, u.a. zum Umgang mit Geschäftspartnern, schaffen einheitliche, verbindliche Vorgaben.

Die KVB verfolgt dieses Ziel eines gesetzeskonformen Verhaltens gemeinsam mit den anderen Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns. In einem Konzern von der Größe und Heterogenität des Stadtwerke Köln Konzerns kann Compliance vielfältiges unternehmerisches Handeln betreffen.

Zur Compliance-Organisation der KVB gehören:

Stabsstelle Compliance: Zentralfunktion mit direkter Berichtslinie zum Personalvorstand und Arbeitsdirektor, zuständig für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems, insbesondere für den Bereich der Korruptionsprävention. Die in der Stabsstelle angesiedelte Compliance-Beauftragte ist die zentrale Ansprechpartnerin für Hinweise auf Compliance-Verstöße. Sie ist weisungsfrei und unparteiisch.

Compliance-Komitee: Internes Gremium, zuständig für die Aufklärung von Verdachtsfällen im Hinblick auf Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften.

Ombudsperson: Externer und unabhängiger Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße.
Hinweisgebersystem, damit Missstände so früh wie möglich bemerkt werden können und Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Sprechen Sie uns gerne an:

Code of Conduct der Kölner Verkehrs-Betriebe AG – Unser Verhaltenskodex

  • Code of Conduct

Compliance - Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der KVB und
entlang unserer Lieferkette

  • Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt

  • Gemeinsame Grundsatzerklärung der Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

  • Berichterstattung gemäß LkSG

Hinweisgebersystem: Wie kann ich Hinweise melden?

  • Meldewege

Meldewege / Ansprechpartner für Ihre Hinweise:

Welche Ansprechpartner und Meldewege Ihnen für Ihre Hinweise zur Verfügung stehen und wie das Beschwerdeverfahren abläuft, finden Sie hier in unserer Verfahrensordnung.