Hausordnung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)

Hausordnung der KVB AG

Liebe Fahrgäste und Nutzende unserer Anlagen, unsere Hausordnung gilt jeweils unabhängig von den Eigentumsverhältnissen für von uns betriebene Busse und Bahnen, oberirdisches Bushaltestellenzubehör (z.B. Wartehäuschen, digitale Anzeiger) und Bahn-Haltestellen, die U-Bahnanlagen und die P+R-/B+R-Anlagen mit jeweils allen Zu- und Abgängen. Sie dürfen diese ausschließlich zur Nutzung des ÖPNV sowie als Zu- und Abgang zu den Ladenlokalen und Einrichtungen betreten, die in diesem Bereich vorhanden sind. Dabei gelten die nachfolgenden Bedingungen, die Sie zusammen mit den Beförderungsbedingungen NRW, den Einstellbedingungen P+R/B+R und den ordnungsbehördlichen Vorgaben der jeweiligen Kommune auch unter www.kvb.koeln/hausordnung finden.

Generelle Regelungen:

Nehmen Sie Rücksicht, besonders auf Personen mit Mobilitätshilfen sowie Kinderwagen! Führen Sie Hunde immer an der Leine und lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt. Gehen Sie auf Treppen immer möglichst weit rechts. Stehen Sie auf Rolltreppen rechts. Betreten Sie nicht die Gleis- und Tunnelanlagen. Bei Überschreiten der Gleise droht Lebensgefahr! Der Missbrauch von Nothilfemitteln oder anderen Sicherungseinrichtungen ist verboten! Flucht- und Rettungswege dürfen nicht versperrt werden. Sie dürfen keine Drogen oder Alkohol konsumieren und in den gekennzeichneten Bereichen nicht rauchen. Dies gilt auch für Dampfprodukte (z.B. E-Zigarette, E-Shisha, Tabakverdampfer). Betäubungsmittel und Waffen dürfen Sie nur mit sich führen, wenn Sie dazu persönlich berechtigt sind und wenn dies an dem betreffenden Ort nicht verboten ist (z.B. Waffenverbotszonen). Füttern Sie keine Tiere! Abfälle dürfen Sie nur in den Abfallbehältern entsorgen. Fahrräder, (E-)Tretroller, Inliner, Rollerskates, Skateboards und andere Gegenstände dürfen Sie nicht fahren, abstellen oder anketten. Belästigendes Verhalten wie Lärmen und laute Musik sowie aggressives Betteln und Hausieren sind nicht gestattet. Sie dürfen keine Waren und Leistungen anbieten und keine Gegenstände bzw. Informationen (z.B. Flyer, Aufkleber) verteilen oder anbringen. Für gewerbliche Foto-, Film und Fernsehauf-nahmen sowie Werbemaßnahmen benötigen Sie unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

Regelungen in den Bussen/Bahnen sowie den Bahn-/ Bussteigen:

Halten Sie auf dem Bahn- und Bussteig ausreichend Abstand zu den Gleis- bzw. Bordsteinkanten! Lassen Sie ausreichend Platz für ein- und aussteigende Fahrgäste. Halten Sie sich während der Fahrt gut fest. Sichern Sie Ihr Gepäck, Ihre Mobilitätshilfen, Ihre Kinderwagen und Fahrräder während der Fahrt ausreichend. Offene Speisen und Getränke in nicht verschließbaren Behältnissen dürfen Sie im Fahrzeug nicht mitführen und nicht verzehren. E-Tretroller dürfen Sie in unseren Bussen und Bahnen nicht mitnehmen, auch nicht zusammengeklappt.

Ausübung der Hausordnung

Unser Aufsichts-, Fahr- und Servicepersonal übt das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen müssen Sie unbedingt und sofort Folge leisten. Bei Bedarf ziehen unsere Mitarbeitenden das Ordnungsamt oder die Polizei hinzu. Verstöße gegen diese Hausordnung werden mit hausrechtlichen Maßnahmen geahndet. Widerrechtlich abgestellte Gegenstände entfernen wir kostenpflichtig. Reinigungs-, Reparatur- sowie Verwaltungskosten machen wir gegenüber dem Verursacher geltend. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bringen wir zur Anzeige. Die aktuelle Übersicht der Beträge/ Kosten finden Sie unter www.kvb.koeln/hausordnung.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!