Bei der Fahrradmitnahme in Bus & Bahn sind folgende Regeln zu beachten:
Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:
- Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
- In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Lastenräder sind nach den geltenden Beförderungsbedingungen von der Mitnahme ausgeschlossen.
Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z.B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen.
Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben Vorrang.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.
Den Mitarbeiter/innen der KVB ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.
Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Rad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeugs kommt bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden.
Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
WICHTIG:
Die aktuellen Beförderungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Download auf dieser Seite "VRS-Gemeinschaftstarif + Beförderungsbedingungen".