FAQ - Hilfe zum Tarif
Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammenspiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wir haben Ihnen häufig gestellte Fragen auf dieser Seite zusammengefasst.
In umfassender Form können die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifs / Nahverkehr NRW als PDF-Datei runtergeladen werden.
Hierzu zählen ein gültiger Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein, Aufenthaltstitel und –gestattung, Reiseausweis mit Lichtbild von Ausländern, Aufenthaltskarte für EU-Bürger, Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber „BÜMA“
(1.) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er
(2.) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60,00 €.
Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.
(3.) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrschein beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.
(4.) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60,00 € nur ein reduziertes in Höhe von 7,00 € fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es frei gestellt, auch weniger als 7,00 € zu verlangen.
(5.) Einzahlung von EBE an Ticketautomaten
Fahrausweise/Tickets sind ungültig, wenn sie gegen die Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen verstoßen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.
Das gilt auch für Fahrausweise, die
Sobald Sie in die Fahrzeuge der öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen, müssen Sie einen gültigen Fahrschein haben. Falls nicht, müssen Sie unverzüglich einen Fahrausweis am Fahrausweisautomaten im Fahrzeug lösen.
Die Automaten der KVB nehmen ausschließlich Münzgeld, keine Geldscheine. Wechselgeld wird zurückgegeben, ansonsten erscheint der Hinweis "Passend zahlen". Des Weiteren ist das Zahlen an den Automaten mit der Kreditkarte (Visa/Master) und Girocard möglich.
Bewahren Sie Ihren Fahrausweis bis zum Ende der Fahrt auf.
Bei der Fahrradmitnahme in Bus & Bahn sind folgende Regeln zu beachten:
Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:
Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben Vorrang.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.
Den Mitarbeiter/innen der KVB ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.
Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Rad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeugs kommt bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden.
Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
WICHTIG:
Aktualisierte Beförderungsbedingungen zur Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und E-Tretrollern entnehmen Sie bitte dem Download auf dieser Seite "VRS-Gemeinschaftstarif + Beförderungsbedingungen".