JobTickets
Hinweis: Das JobTicket ist in den Monaten Juni, Juli und August deutschlandweit gültig, d.h. es können alle Nahverkehrszüge (u.a. RE, RB und S-Bahn) in der 2. Klasse, Straßen-/ Stadtbahnen, U-Bahnen und Busse sowie einzelne Fähren, z.B. des HVVs in Hamburg und der BVG in Berlin, mit dem JobTicket genutzt werden. Nur der Fernverkehr (u.a. ICE, IC, EC, FlixTrain, Thalys) und die Fernbusse (z.B. FlixBus) sind nicht inklusive.
Im Juni, Juli und August werden den Arbeitgebern nur 9 Euro pro Ticket und Monat berechnet (insgesamt für das VRS-Ticket und etwaige Übergangstarife). Nach Ablauf der Aktion gelten automatisch wieder die regulären Preise.
Weitere Informationen zum 9-Euro-Ticket finden Sie im FAQ.
Das 9-Euro-Ticket ist Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung als Reaktion auf die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise.
Ein Ticket für Arbeit und Freizeit
Stressfrei zur Arbeit, entspannt in die Freizeit! Schnell, sicher, bequem. Ohne Stau und lange Parkplatzsuche, ohne die Umwelt zu belasten.
Ein JobTicket bekommen Sie ausschließlich von ihrem Arbeitgeber, dessen Unternehmenssitz im VRS-Verbundgebiet sein muss.
Der Arbeitgeber ist Vertragspartner des Verkehrsunternehmens. Er regelt u. a. die Bestellung der JobTickets, die Ausgabe an seine Mitarbeiter sowie die internen und externen Zahlungsflüsse.
JobTickets sind persönliche Tickets, die nicht übertragbar sind.
Es gibt drei Modelle.
Für kleine und größere Unternehmen
Für Unternehmen mit 2-49 Mitarbeitern
(Fakultativmodell)
- Unternehmen, die zwischen 2-49 Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich die Möglichkeit einen Mitgliedsvertrag mit ihrem Dachverband abzuschließen
- Pro Mitgliedsunternehmen müssen mindestens 2 JobTickets abgenommen werden
- Der Dachverband übernimmt federführend die Abwicklung
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
(Solidarmodell)
- Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen
- Das JobTicket muss für die gesamte Belegschaft abgenommen werden (100%)
- Geltungbereich: VRS-Verbundraum
- Preis: standortbezogen auf den Arbeitsstättenort (siehe Kategorie 1-3)
Für Großunternehmen - das GroßkundenTicket
Das GroßkundenTicket gilt für Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern.
Voraussetzungen
- Der Arbeitgeber hat eine Gesamtbelegschaft von mindestens 5.000 Mitarbeitern
- Mindestabnahme 35% der Gesamtbelegschaft
Preisermittlung
Der Preis für das GroßkundenTicket richtet sich nach zwei Faktoren:
- Nach der Summe der insgesamt abgenommenen Tickets im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft, d.h. je höher die Abnahmequote, desto günstiger der Preis
- Nach dem Standort der Firma. Hier wird unterschieden zwischen den Städten Köln/Bonn (Standortkategorie 1) und allen anderen Städten/Gemeinden (Standortkategorie 2 z.B. Leverkusen) im VRS-Verbundraum

(Stand: 2022)
Vorteile aller Modelle
Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (siehe Karte).
Für Mitarbeiter, die im Übergangtarif VRR (Großer Grenzverkehr) oder im Aachener Verkehrsverbund (AVV) wohnen, kann das JobTicket durch Zuzahlung auf folgende Tarifgebiete ausgedehnt werden:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (einzelne Teilgebiete) für Mitarbeiter mit Wohnsitz in diesem Gebiet
- Gesamtgebiet des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) – unabhängig vom Wohnort.
Zur regelmäßigen Nutzung von EC-/IC-Zügen der DB AG ist ein Wochen- oder Monatsaufpreis erforderlich, den Sie ausschließlich bei DB-Vertriebsstellen erhalten. Dieser ist unbedingt vor Fahrtantritt zu lösen, ansonsten wird das VRS-JobTicket nicht anerkannt. Ein Nachlösen im Zug ist nicht möglich.
Weitere Zusatznutzen - das JobTicket als MultiTicket bei unseren Geschäftspartnern www.kvb.koeln/partner.
Über die Grenzen hinaus
Wenn Sie mit Ihrem Job- bzw. GroßkundenTicket innerhalb des VRS-Netzes über den Geltungsbereich hinaus fahren möchten, ist das mit den AnschlussTickets möglich. Für Anschlussfahrten in die benachbarten Verkehrsverbünde AVV und VRR gibt es dazu das EinfachWeiterTicket.