VRS-JobTicket

Ein Ticket für Arbeit und Freizeit

Stressfrei zur Arbeit, entspannt in die Freizeit! Schnell, sicher, bequem.

Ein JobTicket bekommen Sie ausschließlich von ihrem Arbeitgeber, dessen Unternehmenssitz im VRS-Verbundgebiet sein muss.

Der Arbeitgeber ist Vertragspartner des Verkehrsunternehmens. Er regelt u. a. die Bestellung der JobTickets, die Ausgabe an seine Mitarbeiter sowie die internen und externen Zahlungsflüsse.

Alle VRS-JobTickets gelten im Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Sie sind persönliche Tickets und können daher nicht weitergegeben werden. 

Die Nutzer*innen profitieren von der Mitnahmeregelung:

  • Beliebig viele Kinder unter 6 Jahren
  • montags bis freitags ab 15 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis zu 3 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
  • montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis zu 3 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, eine Person über 14 Jahre und ein Fahrrad

Die VRS-JobTickets werden auf der Chipkarte ausgegeben. Daher können alle Nutzer*innen die Vorteile beim KVB-Rad (30 Freiminuten je Fahrt) und beim KVB-Lastenrad (90 Freiminuten je Woche) sowie bei cambio Carsharing nutzen.

Es gibt drei Modelle, bei denen jeweils eine bestimmte Mindestabnahmemenge gilt.

Für kleine und größere Unternehmen

Für Unternehmen mit 2-49 Mitarbeitern
(Fakultativmodell)

  • Unternehmen, die zwischen 2-49 Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich die Möglichkeit einen Mitgliedsvertrag mit ihrem Dachverband abzuschließen
  • Pro Mitgliedsunternehmen müssen mindestens 2 JobTickets abgenommen werden
  • Der Dachverband übernimmt federführend die Abwicklung

 

Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
(Solidarmodell)

  • Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen
  • Das JobTicket muss für die gesamte Belegschaft abgenommen werden (100%)
  • Geltungbereich: VRS-Verbundraum
  • Preis: standortbezogen auf den Arbeitsstättenort (siehe Kategorie 1-3)

Stand: 01.01.2024

Stand: 01.01.2024

Stand: 01.01.2024

Für Großunternehmen - das GroßkundenTicket

Für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern

Voraussetzungen

  • Der Arbeitgeber hat eine Gesamtbelegschaft von mindestens 5.000 Mitarbeitern
  • Mindestabnahme 25% der Gesamtbelegschaft

Preisermittlung

Der Preis für das GroßkundenTicket richtet sich nach zwei Faktoren:

  • Nach der Summe der insgesamt abgenommenen Tickets im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft, d.h. je höher die Abnahmequote, desto günstiger der Preis
  • Nach dem Standort der Firma. Hier wird unterschieden zwischen den Städten Köln/Bonn (Standortkategorie 1) und allen anderen Städten/Gemeinden (Standortkategorie 2 z.B. Leverkusen) im VRS-Verbundraum

Stand: 01.01.2024

Vorteile aller Modelle

Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (siehe Karte).

 

Für Mitarbeiter, die im Übergangtarif VRR (Großer Grenzverkehr) oder im Aachener Verkehrsverbund (AVV) wohnen, kann das JobTicket durch Zuzahlung auf folgende Tarifgebiete ausgedehnt werden:

 

Zur regelmäßigen Nutzung von EC-/IC-Zügen der DB AG ist ein Wochen- oder Monatsaufpreis erforderlich, den Sie ausschließlich bei DB-Vertriebsstellen erhalten. Dieser ist unbedingt vor Fahrtantritt zu lösen, ansonsten wird das VRS-JobTicket nicht anerkannt. Ein Nachlösen im Zug ist nicht möglich. 

 

Weitere Zusatznutzen -  das JobTicket als MultiTicket bei unseren Geschäftspartnern www.kvb.koeln/partner.

Über die Grenzen hinaus

  • Wenn Sie mit Ihrem Job- bzw. GroßkundenTicket innerhalb des VRS-Netzes über den Geltungsbereich hinaus fahren möchten, ist das mit den AnschlussTickets möglich.
  • Für Anschlussfahrten in die benachbarten Verkehrsverbünde AVV und VRR gibt es dazu das EinfachWeiterTicket.