DualTicket

Hinweis zum Deutschlandticket

Wir empfehlen Ihnen den Kauf des günstigen Deutschlandtickets im Abo. Für nur 49 Euro pro Monat können Sie damit deutschlandweit Bus und Bahn im Nahverkehr nutzen. Weitere Infos finden Sie hier.

Das DualTicket kurz & kompakt

Wie viele Personen?

  • Eine Person

Wie viele Fahrten?

Gültigkeitszeitraum

  • Durchgehend ein Semester lang

Übertragbarkeit

  • Nein

Mitnahme von Personen

  • Beliebig viele Kinder unter 6 Jahren.
  • montags bis freitags ab 19 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig eine Person über 14 Jahren und bis zu 3 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Mitnahme eines Fahrrads

  • montags bis freitags ab 19 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig.

Verkauf

  • Erfolgt durch die Hochschule/Weiterbildungskolleg 

Für berufsbegleitende Studierende

Als Ergänzung zum SemesterTicket gibt es das DualTicket.

Es richtet sich sowohl an berufsbegleitende Studierende („Teilzeitstudenten“) als auch an SchülerInnen von Weiterbildungskollegs.

Der Preis für das Sommersemester 2023 beträgt 280,80 Euro und für das Wintersemester 2023/2024 sind es 302,40 Euro.

Das DualTicket ist im VRS-Netz gültig.

 

Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, deren Genehmigung nach

• Hochschulgesetz
• Kunsthochschulgesetz
• § 72 Hochschulgesetz NRW mit staatlicher Anerkennung

erfolgt. Alle vorstehend genannten Einrichtungen werden nachstehend als „Hochschule“ bezeichnet.

 

Bezieher eines DualTickets sind Studierende einer im Verbundgebiet gelegenen Hochschule, wenn zwischen dieser (üblicherweise vertreten durch die dort gebildete Studentenschaft) und dem VRS sowie einem Verbundverkehrsunternehmen ein entsprechender DualTicket-Vertrag abgeschlossen wurde.

 

Der Berechtigtenkreis für das DualTicket umfasst alle eingeschriebenen Ersthörer von Studiengängen, die berufsbegleitend angelegt sind und die nicht als ordentlich Studierende gelten.

 

Unter den Begriff „berufsbegleitende Studiengänge“ fallen Studiengänge, die mit dem Ziel eines Bachelor- oder Masterabschlusses ein Studium neben einer beruflichen Vollzeit-Tätigkeit ermöglichen, unabhängig davon, ob der einzelne Studierende in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet.

 

Unter den Begriff der "nicht ordentlich Studierenden“ fallen diejenigen Studierenden, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. 

 

Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist immer die 100%-ige Abnahme des DualTickets für die vorstehend definierten Berechtigten. GasthörerInnen sowie ZweithörerInnen sind stets vom Bezug des DualTickets ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fernstudenten.

 

Über die Grenzen hinaus fahren

Für Anschlussfahrten in die benachbarten Verkehrsverbünde AVV und VRR gibt es das EinfachWeiterTicket.