SchülerTicket
Neuanträge
Für Ihre Anträge zu neuen Verträgen oder einer Vertragsverlängerung benötigen wir von Ihnen immer einen ausgefüllten Antrag inkl. Bestätigung der Schule. Ob es an Ihrer Schule ein SchülerTicket gibt und welches Modell dort gilt, erfahren Sie hier.
Neuanträge erhalten Sie an Ihrer Schule oder zum Download auf unserer Website. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats, es sei denn, Sie geben etwas anderes an.
Wer zuhause keinen Drucker hat, kann sich das entsprechende Formular auch formlos per Anruf unter 0221 547-3654 nach Hause schicken lassen.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular für Bestellungen und Änderungen (inkl. Stempel der Schule) können Sie eingescannt oder abfotografiert hier hochladen.
Von Montag bis Freitag werden die neuen Chipkarten spätestens am Tag nach der Bestellung direkt verschickt.
Nur wenn es noch schneller gehen muss, kommen Sie bitte in eines unserer Kundencenter. In Zeiten von Corona empfehlen wir Ihnen allerdings, die Upload-Möglichkeit zu nutzen.
Das SchülerTicket gibt es in folgenden Modellen:
- Stadt Köln Modell (für alle weiterführenden Schulen der Stadt Köln)
- Fakultativmodell (für Grundschulen sowie private weiterführende Schulen)
- Solidarmodell (für private weiterführende Schulen)
Das SchülerTicket kurz & kompakt (gilt für alle Modelle)
Einfacher geht's nicht
Das SchülerTicket gilt während eines Schuljahres (01.08. eines Jahres bis 31.07. des Folgejahres und auch in den Ferien) rund um die Uhr.
Es können alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen und Nahverkehrszüge genutzt werden.
Ab 19 Uhr, in den NRW-Schulferien ab 9 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig (jeweils bis 3 Uhr nachts am Folgetag) kann auch ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.
Das SchülerTicket gilt im gesamten SchülerTicket-Netz (siehe komplett grüner Bereich der Karte).
Wer auch im Aachener Verkehrsverbund (AVV) fahren möchte, kann sich zusätzlich zum VRS-SchülerTicket ein AVV-School&Fun-Ticket kaufen.
Für Schüler, die in der Nähe der VRS-Grenze im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) oder im nördlichen Rheinland-Pfalz wohnen und im VRS zur Schule gehen (oder umgekehrt) gibt es spezielle SchülerTickets.
Daten auf der VRS-Chipkarte
Das SchülerTicket wird auf einer VRS-Chipkarte ausgegeben. Auf dem Chip eingetragen werden der Name, das Geburtsdatum und das Geschlecht des Schülers/der Schülerin sowie die Geltungsdauer des Tickets.
VRS-Chipkarte verloren/zerstört
Geht die VRS-Chipkarte einmal verloren oder ist zerstört, benötigen wir umgehend die Information dazu. Die Chipkarte wird dann gesperrt und der Schüler/die Schülerin erhält gegen eine Gebühr von 10 € eine neue Chipkarte. Diese gibt es gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises direkt in einem unserer Kundencenter. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des Vertragsnehmers erforderlich.
Voraussetzungen
Die Schule hat einen SchülerTicket-Vertrag abgeschlossen. Ob es an Ihrer Schule ein SchülerTicket gibt und welches Modell dort gilt, erfahren Sie hier.
Der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten reichen uns den ausgefüllten Antrag inkl. Bestätigung der Schule ein und schließen somit einen Vertrag über den Bezug des SchülerTickets.
Der Inhaber des SchülerTickets kann bei Fahrten mit Bus und Bahn neben dem SchülerTicket auch einen gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild (Grundschüler der Klassen 1 - 4 benötigen keinen Schülerausweis) oder einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen.
Bestellanträge und Vertragsbeginn
Neuanträge erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo sie diese auch wieder abgeben können. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats, es sei denn Sie geben uns etwas anderes an.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, Neuanträge hier herunterzuladen bzw. ausgefüllt hochzuladen. Wir versenden das SchülerTicket dann bereits am nächsten Werktag an die von Ihnen angegebene Postadresse.
Nur wenn es noch schneller gehen muss, kommen Sie bitte in eines unserer Kundencenter.
Verlängerung und Beendigung
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, also bis Ende der Schulpflicht, erfolgt die Verlängerung für das nächste Schuljahr automatisch, es sei denn, das SchülerTicket wird durch den Schüler bzw. Vertragsnehmer gekündigt.
Nichtschulpflichtige Schüler (16 Jahre oder älter) müssen für eine Verlängerung jährlich den weiteren Schulbesuch nachweisen.
Endet der SchülerTicket-Vertrag, muss die VRS-Chipkarte zurückgegeben werden oder es werden 10 € für die Nicht-Rückgabe in Rechnung gestellt.
Unsere Kontaktdaten zum SchülerTicket
- Postadresse: KVB AG, 1342 Kundenbetreuung, 50927 Köln
- E-Mail: kundenservice@kvb.koeln
- Telefon: 0221 547-3654 (Montag – Freitag 8-18 Uhr)
- Schlaue Nummer: 08006 504030 (kostenlos aus allen deutschen Netzen)
Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die VRS-Tarifbestimmungen.
Stadt Köln Modell
Das Stadt Köln Modell gibt es ausschließlich für Schüler auf weiterführenden Schulen der Stadt Köln.
Es kostet:
- 23,50 € pro Monat (gültig ab 01.08.2022)
Das Stadt Köln Modell gilt aktuell an folgenden Schulen.
Den Neuantrag für das Stadt Köln Modell erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo Sie diesen auch wieder abgeben können.
Sie können den Neuantrag hier herunterladen bzw. ausgefüllt hochladen. Wir versenden Ihr SchülerTicket dann bereits am nächsten Werktag an die von Ihnen angegebene Postadresse.
Ansprechpartner bezüglich einer möglichen Freifahrberechtigung sind die Schulsekretariate oder die Bürgerämter.
Das Fakultativmodell gilt aktuell an folgenden Schulen.
Ob ein Schüler/eine Schülerin freifahrberechtigt ist und somit geringere Preise für das SchülerTicket zahlt, richtet sich nach der Verordnung zum §97 Abs. 4 des Schulgesetzes (Schülerfahrkostenverordnung).
Die Freifahrberechtigung hängt gem. dieser Verordnung von der Entfernung Wohnort – Schulort ab. Sie gilt dann, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener
- Grundschule und entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km beträgt
- weiterführender Schule mehr als 3,5 km beträgt in Sekundarstufe I bzw. mehr als 5 km in Sekundarstufe II
oder im Sinne dieser Verordnung besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht.
Ansprechpartner bezüglich der Freifahrberechtigung sind die Schulsekretariate.
Den Neuantrag für das Fakultativmodell erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo Sie diesen auch wieder abgeben können. Sie können den Neuantrag hier herunterladen bzw. ausgefüllt hochladen. Wir versenden Ihr SchülerTicket dann bereits am nächsten Werktag an die von Ihnen angegebene Postadresse.
Solidarmodell
Das Solidarmodell gilt aktuell an folgenden Schulen.
Beim Solidarmodell sind die Preise für das SchülerTicket besonders günstig, weil grundsätzlich alle SchülerInnen ein SchülerTicket abnehmen (100%).
Das SchülerTicket Solidarmodell kostet an Schulen im Stadtgebiet Köln:
- 17,80 € pro Monat (gültig ab 01.08.2022)
Nehmen nicht alle SchülerInnen ein SchülerTicket ab (z.B. nur 85%), wird die Preisdifferenz auf die teilnehmenden Schüler umgelegt. Im Beispiel kostet das SchülerTicket dann je Schüler ab 01.08.2022 einen Betrag von 19,90 € monatlich.
Den Neuantrag für das Solidarmodell erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo Sie ihn dann auch wieder abgeben können. Sie können den Neuantrag hier herunterladen bzw. ausgefüllt hochladen. Wir versenden das SchülerTicket dann bereits am nächsten Werktag an die von Ihnen angegebene Postadresse.
Rheinland-Pfalz Modell
Schüler, die in Rheinland-Pfalz wohnen und in NRW zur Schule gehen, können das SchülerTicket Rheinland-Pfalz nutzen.
Berechtigt sind Schüler mit Wohnort:
- in einem rheinlandpfälzischen Tarifgebiet, in dem für Fahrten in den VRS der VRS-Gemeinschaftstarif angewendet wird (z. B. Linz, Unkel, Jünkerath)
- in Orten des Landkreises Altenkirchen, die über einen Bahnhof verfügen und in denen für Fahrten in den VRS der VRS-Gemeinschaftstarif angewendet wird.
Das Ticket gilt schulwegbezogen auf direktem Weg vom Wohnort bis zur Verbundsraumgrenze VRS und danach im gesamten SchülerTicket-Netz.
Großer Grenzverkehr VRS/VRR
Schüler, die in VRR-Orten des „Großen Grenzverkehrs VRR/VRS“ wohnen und im VRS zur Schule gehen (oder umgekehrt) können dieses Ticket für den Übergangsbereich nutzen.
SchülerTickets im Großen Grenzverkehr zwischen VRR und VRS, können alle Schüler einer teilnehmenden Schule bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, nach Maßgabe der VRS Abonnement- bzw. VRR Abonnementbedingungen erwerben.
Das Ticket kann im "Großen Grenzverkehr" auf allen Wegen und rund um die Uhr genutzt werden.