Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Datenschutz
Welche Tickets im Rheinlandnetz erhältlich sind und welche Regeln für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten, ist in den Tarifbestimmungen des Rheinlandtarifs sowie in den NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen NRW geregelt.
Fahren ohne gültiges Ticket lohnt sich nicht!
Wer keinen gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn vorzeigen kann oder seinen Fahrausweis nicht sofort bei Fahrtantritt entwertet hat, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen und mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Wer ein gültiges personalisiertes Zeitticket (z. B. Deutschlandticket, Schülerticket) besitzt, dieses aber bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, hat die Möglichkeit, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro den gültigen Fahrausweis innerhalb von 14 Tagen in einem KVB-Kundencenter nachzureichen.
2026: Tarifbestimmungen Rheinlandtarif (gültig ab 1. Juni)