Nutzung der 1. Klasse
Die Tickets des Rheinlandtarifs und des NRW-Tarifs sowie auch die Deutschlandtickets gelten in der 2. Klasse des Nahverkehrs. Um die 1. Klasse nutzen zu können, ist ein zusätzliches Ticket notwendig.
Zusatzticket 1. Klasse
Der Rheinlandtarif gilt in der 2. Klasse des Nahverkehrs. Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Zusatzticket zu lösen, das das jeweilige Grundticket somit auf die Nutzungsmöglichkeit der 1. Klasse erweitert.
Mit dem Zusatzticket 1. Klasse kannst du die 1. Klasse im Nahverkehr nutzen, zum Beispiel in RE, RB und S-Bahn, sofern dort eine 1. Klasse angeboten wird. Das Upgrade gilt grundsätzlich nicht im Fernverkehr, also zum Beispiel nicht in IC, EC oder ICE.
Das Zusatzticket 1. Klasse ist gültig für eine einmalige Fahrt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann die Fahrt beliebig oft unterbrochen werden. Auch Umstiege sind erlaubt.
Preise:
| Preisstufe | Geltungsdauer | Zusatzticket 1. Klasse |
|---|---|---|
| K | 20 Min. | -- |
| 1a | 90 Min. | 2,00 € |
| 1b | 90 Min. | 2,00 € |
| 2 | 180 Min. | 3,00 € |
| 3 | 360 Min. | 7,00 € |
NRWupgrade1.KlasseFahrt
Mit dem NRWupgrade1.KlasseFahrt kannst du die 1. Klasse im Nahverkehr nutzen, zum Beispiel in RE, RB und S-Bahn, sofern dort eine 1. Klasse angeboten wird. Das Upgrade gilt grundsätzlich nicht im Fernverkehr, also zum Beispiel nicht in IC, EC oder ICE.
Voraussetzung: Das NRWupgrade1.KlasseFahrt kann nur in Verbindung mit einem gültigen Deutschlandticket oder Fahrausweis der 2. Wagenklasse des Rheinlandtarifs oder des NRW-Tarifs genutzt werden (ausgenommen Semesterticket NRW und 24hTicket NRW 5 Personen).
Preis: 84,60 Euro pro Monat (Stand: 01.01.2026)
Gültigkeit: max. 7 Stunden
Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann die Fahrt beliebig oft unterbrochen werden. Auch Umstiege sind erlaubt.
Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet.
Wer häufiger die 1. Klasse nutzen möchte, dem empfehlen wir das NRWupgrade1.KlasseMonat.
Tarifbestimmungen
Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des Rheinlandtarifs.