Fahrradnutzung

Mobilitätsangebote kombinieren - Mit dem Rad zur Haltestelle

Wenn Sie mit dem Rad zur Bahn fahren und dann auf Bus & Bahn umsteigen, ist das Ihr wichtiger Beitrag gegen Klimawandel und Verkehrsinfarkt.

Bitte nehmen Sie sich dabei die Zeit, Ihr Rad außerhalb der Haltestelle abzustellen, bevor Sie in die Bahn oder den Bus einsteigen.

Im gesamten Haltestellenbereich ist das Abstellen von Rädern verboten, damit Kunden gefahrlos ein- und aussteigen können und der Fahrbetrieb reibungslos laufen kann.

Erfahrungsgemäß sind diese Räder gefährliche Fallen für Blinde, Sehbehinderte und Kunden mit eingeschränkter Mobilität.

Räder an Haltestellen werden von unseren Mitarbeitern kostenpflichtig entfernt und an das Fundbüro der Stadt Köln weitergegeben.

Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen und Bussen

Für ein gutes Miteinander in Fahrradmitnahme in Bus & Bahn sind folgende Regeln zu beachten:

  • Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt.
  • Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz abgestellt werden.
  • In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
  • Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
  • Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.
  • Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen.
  • Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Mitnahme eines Fahrrads erfordert ein FahrradTicket.

Videos zum Thema Fahrrad und ÖPNV

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