Mobilitätsgarantie
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Welche Voraussetzungen gibt es?
Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel hatte 20 Minuten oder mehr Verspätung an Ihrer Abfahrtshaltestelle, als im Fahrplan angegeben.
Welches Verkehrsmittel kann ich nutzen?
Um Ihr Ziel zu erreichen, nutzen Sie bitte ein Taxi, einen Fernverkehrszug (IC, EC, ICE) oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing).
In welchen Fällen werden die Kosten nicht erstattet?
Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?
Maßgeblich für die Erstattungshöhe ist die Uhrzeit Ihrer fahrplanmäßigen Abfahrt. Generell gilt:
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (siehe Download) sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
Wichtig:
Mit der Mobilitätsgarantie kommen Fahrgäste in ganz NRW auch bei Verspätungen gut ans Ziel.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ der Mobilitätsgarantie NRW.
NRW bietet Ihnen mehr Service, als es die bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen vorsehen.