Bund und Länder verlängern den Lockdown bis zum 14.02.2021
Um uns selbst und alle anderen Fahrgäste in Bus & Bahn noch besser zu schützen, ist das Tragen einer medizinischen Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln zu beachten.
Dazu gehören OP-Masken, FFP2-Masken sowie KN95/N95-Masken.
Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields) sind nicht mehr erlaubt!
Maske tragen schützt uns alle - gerade dort, wo nicht immer ausreichend Abstand gehalten werden kann. Es braucht nicht viel, um Verantwortung zu übernehmen. "Tragen" auch Sie Ihren Teil dazu bei!
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken für den ÖPNV gilt auf Anordnung der Landesregierung von NRW.
Das Bußgeld für das Nicht-Tragen einer Maske beträgt 150 Euro und wird vom Ordnungsamt verhängt.
Falls Sie ein Attest haben, zeigen Sie dies bei Kontrollen bitte unaufgefordert vor.
Mund und Nase müssen bedeckt sein.
Laut Anordnung der Landesregierung von NRW sind seit Montag, 25.01.2021, nur medizinische Masken erlaubt.
Das sind sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95oder FFP2.
Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields) sind nicht erlaubt!
Die Maskenpflicht gilt in den Fahrzeugen und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen der KVB. Zu diesen gehören beispielsweise KundenCenter, unterirdische Haltestellen und Bahnsteige. Haltestellen lassen sich teilweise nur schwer vom öffentlichen Raum abtrennen, wir empfehlen daher in allen Haltestellenbereichen einen Schutz zu tragen und genügend Abstand zu anderen Personen zu halten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Fahrgäste sich bestmöglich auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen verteilen und alle Türen (bis auf die Bus-Vordertür) benutzen.
Die KVB stattet ihre Mitarbeiter/innen mit Atemschutzmasken aus, die überall dort eingesetzt werden sollen, wo der natürliche Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. KVB-Personal, das sich im Fahrgastraum aufhält, muss genauso wie die anderen Fahrgäste eine medizinische Maske tragen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Das Fahrpersonal trägt keine Schutzmaske beim Fahren, da es in der Stadtbahnfahrerkabine oder durch eine Folie im Bus geschützt ist. Die räumliche Trennung ist hier der bessere Schutz und macht den Einsatz von Masken nicht notwendig. Hilft das Fahrpersonal dem Fahrgast beim Ein- und Ausstieg (z.B. Rollstuhlfahrer), hat es direkten Kontakt (unter 1,50 m) und setzt sich eine medizinische Maske auf.
Fahrgäste, die in den Fahrzeugen ohne Masken angetroffen werden, weisen wir auf die Tragepflicht hin. Falls es notwendig sein sollte, behalten wir uns vor, unser Hausrecht durchzusetzen und den Fahrgast gegebenenfalls aus Bus oder Bahn zu weisen.
Sollten sich auf Grundlage der Verordnungen des Bundes bzw. des Landes NRW Änderungen oder durch die Ordnungsbehörden Ergänzungen zur Verfahrensweise geben, werden wir umgehend informieren.
Die Maskenpflicht ist derzeit ein Riesenthema, vor allem in den Sozialen Medien. Sehr viele, aber nicht alle Fahrgäste halten sich daran. Deshalb fordern viele, dass die KVB die Maskenpflicht konsequenter kontrollieren sollte.
Für die Umsetzung der Maskenpflicht und die Durchsetzung des Bußgeldes, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung, sind die Ordnungsbehörden zuständig. Wir arbeiten allerdings eng mit dem städtischen Ordnungsamt zusammen, da es unser gemeinsames Interesse ist, dass die Maskenpflicht eingehalten wird.
Das heißt konkret, dass es gemeinsame Kontrollen mit dem Ordnungsamt bereits gab und weiter geben wird, denn nur dessen Mitarbeiter dürfen ein Bußgeld verhängen. Unsere Mitarbeiter können gegenüber konsequenten Maskenverweigerern von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie aus dem Bus oder aus der Bahn weisen.
Sowohl das Ordnungsamt als auch die KVB tun das, was ihre personellen Kapazitäten erlauben. Wir können allerdings keine permanenten und flächendeckenden Kontrollen in allen Bussen und Bahnen gewährleisten. Wir setzen daher sehr auf die Einsicht der Fahrgäste, dass die Maskenpflicht einzig und allein ihrer Gesundheit und der der anderen Fahrgäste dient.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog.
Können Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Alltagsmasken im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind textile Mund-Nasen-Bedeckungen (einschließlich Schals, Tüchern und so weiter) oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen.
Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Die Fahrer/innen öffnen an jeder Haltestelle automatisch alle Türen des Fahrzeugs. Dadurch ist eine Berührung des Türöffners seitens der Fahrgäste nicht mehr notwendig und der Innenraum der Fahrzeuge wird in regelmäßigen Abständen gelüftet. Nur bei den Bussen bleibt die erste Tür weiterhin geschlossen. Bitte nutzen Sie für den Ein- und Ausstieg die hintere(n) Tür(en).
Während der Standzeiten werden die Türen an allen Endhaltestellen offen gelassen, um die Fahrzeuge zu lüften.
Vereinzelt fragen Fahrgäste, ob die Klimaanlagen in unseren Bussen und Bahnen möglicherweise zur Verbreitung des Corona-Virus beitragen können.
Unsere Anlagen haben einen Umluft- und Frischluftbetrieb.
Das heißt: Sie saugen einen Großteil der Luft von außen an, was zu einer Erneuerung der Luft im Fahrzeug führt. Durch diesen permanenten Luftaustausch wird einer eventuellen Verbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt.
Erste Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen haben bislang keine Hinweise auf Ansteckungen mit dem Corona-Virus im öffentlichen Nahverkehr ergeben.
Zusätzlich zur nächtlichen Reinigung der Fahrzeuge sind Mitarbeiter einer Reinigungsfirma auch tagsüber auf viel befahrenen Abschnitten aller Stadtbahn-Linien sowie auf stark frequentierten Buslinien unterwegs. Sie säubern Halteschlaufen, Haltestangen und -griffe, Armlehnen und Fahrkartenautomaten mit desinfizierenden Einmaltüchern.
Alle KVB-KundenCenter sind geöffnet und mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet:
Bitte betreten Sie die KVB-KundenCenter nur mit einer medizinischen Maske.
Fragen zu Abonnements können Sie uns per E-Mail an abonnement@kvb.koeln senden. Möchten Sie ein Abo oder einen SchülerTicket-Vertrag abschließen bzw. diesen verlängern, können Sie das ausgefüllte Formular datenschutzkonform online hochladen.
Wer zuhause keinen Drucker hat, kann sich das entsprechende Formular auch formlos per Anruf unter 0221 547 3654 nach Hause schicken lassen.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch: 0221 547 3654.
Unsere Fahrausprüferinnen und -prüfer achten bei der Kontrolle der Tickets darauf, einen möglichst großen Abstand zu den Fahrgästen einzuhalten.
Als Fahrgast können Sie unsere Kontrolleure dabei unterstützen, indem Sie bspw. Ihre Chipkarte (Abo, JobTicket, usw.) oder Ihr Handy einfach vor das MobiDat-Gerät halten.
Wir haben Aushänge in den Fahrzeugen platziert, um über Verhaltensweisen zu informieren, die zum Schutz aller Fahrgäste beitragen.
Zusätzlich weisen wir mit Durchsagen, über die Lauftexte an den digitalen Haltestellen-Anzeigern sowie über Social Media und Presseinformationen auf die Maskenpflicht hin.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und bitten Sie, um sich und andere zu schützen, die empfohlenen hygienischen Vorsorgemaßnahmen zu beachten.
Während der ersten Lockdown-Phase wurde im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) eine schnelle Möglichkeit geschaffen, das jeweilige Abonnement pausieren zu lassen. Damals war das Angebot von Bus und Bahn bei nahezu allen Verkehrsunternehmen eingeschränkt worden. Diese Regelung endete, als das Angebot wieder vollumfänglich zur Verfügung stand.
In der aktuellen Situation wird die Möglichkeit einer Pausierung deshalb nicht noch einmal umgesetzt. Die öffentlichen Verkehrsmittel im VRS sind weiterhin nutzbar und das Fahrplanangebot wird aufrecht erhalten. Dabei ist es ungewiss, ob und in welchem Umfang es in diesem Jahr auch einen Ausgleich im Sinne eines ÖPNV-Rettungsschirmes geben wird.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite #besserweiter zu den Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um Ihre Sicherheit in Bus und Bahn zu gewährleisten.
Wir freuen uns, wenn wir Sie weiterhin, auch in diesen schwierigen Zeiten, als Kunde begrüßen dürfen.